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# Impressum
Mediakistl GmbH
Leberstraße 62/45
1110 Wien
Österreich
E-Mail: office@mediakistl.com
**Geschäftsführer:**
Peter Siebenhandl
Arina Siebenhandl
**Unternehmensgegenstand:** Foto- und Videoproduktion, Content-Produktion (Texte, Copywriting, Grafik), Konzeption, Erstellung und Schaltung von Werbeanzeigen (Paid Advertising / Social Ads), Social-Media-Marketing sowie Beratung im Bereich Markenaufbau und digitale Sichtbarkeit.
Firmenbuchnummer: XXXXXX
Firmenbuchgericht: XXXXXX
UID-Nummer: XXXXXXX
Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt des 11. Bezirks Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
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# Datenschutzerklärung
### 1. Allgemeine Hinweise
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG).
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
### 2. Kontakt mit uns
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Nachricht etc.) zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert.
Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
### 3. Speicherung von Zugriffsdaten
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Diese Daten dienen ausschließlich der technischen Überwachung, Sicherheit und Verbesserung unseres Angebots und werden nicht personenbezogen ausgewertet.
### 4. Cookies
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### 5. Newsletter
Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Einwilligung zur Zusendung.
Sie können den Newsletter jederzeit über den Abmeldelink im Newsletter kündigen.
### 6. Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich folgende Rechte zu:
* Recht auf Auskunft
* Recht auf Berichtigung
* Recht auf Löschung
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
* Recht auf Datenübertragbarkeit
* Recht auf Widerruf
* Recht auf Widerspruch
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich bei uns oder bei der österreichischen Datenschutzbehörde beschweren.
Kontakt: office@mediakistl.com
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# Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
**für Foto- und Videoproduktion, Content-Erstellung sowie Konzeption und Schaltung von Werbeanzeigen**
**Anbieter:**
Mediakistl GmbH
Leberstraße 62/45
1110 Wien
Österreich
E-Mail: office@mediakistl.com
### Inhaltsübersicht
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsschluss und Kommunikation
3. Leistungen, Leistungsänderungen und Subunternehmer
4. Besondere Bestimmungen für Content-Produktion (Foto, Video, Text, Grafik)
5. Besondere Bestimmungen für Werbeanzeigen (Konzeption und Schaltung von Kampagnen)
6. Mitwirkungspflichten des Kunden, Termine und Fristen
7. Feedbackschleifen, Änderungswünsche und Zusatzleistungen
8. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug (Vorauszahlung)
9. Abnahme
10. Gewährleistung (B2B)
11. Urheberrecht und Nutzungsrechte
12. Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung
13. Haftung auf Schadenersatz
14. Datenschutz und Geheimhaltung
15. Referenznennung
16. Vertragsbeendigung, kein Storno, Projektpause
17. Kein Widerrufsrecht (B2B)
18. Schlussbestimmungen
*Stand: 07.06.2026*
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### 1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Mediakistl GmbH, Leberstraße 62/45, 1110 Wien, Österreich (im Folgenden „ANBIETER") und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „KUNDE"; zusammen die „PARTEIEN") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Die Leistungen des ANBIETERS umfassen insbesondere Foto- und Videoproduktion, Content-Produktion (Texte, Copywriting, Grafik), die Konzeption und Erstellung von Werbeanzeigen (Ad Creatives) sowie deren Schaltung und laufende Betreuung auf Werbeplattformen (z.B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn), Social-Media-Marketing und damit verbundene Beratungs- und Zusatzleistungen (nachfolgend „LEISTUNGEN"). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Projektvertrag oder der jeweiligen Retainer-Vereinbarung.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Der KUNDE bestätigt mit Auftragserteilung, als Unternehmer zu handeln (reines B2B-Geschäft).
1.4 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis abweichender Bedingungen des KUNDEN LEISTUNGEN vorbehaltlos erbringt.
1.5 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Diese AGB gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen über gleichartige LEISTUNGEN, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
### 2. Vertragsschluss und Kommunikation
2.1 Die Präsentation von LEISTUNGEN auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot dar.
2.2 Der Vertragsschluss kann fernmündlich (z.B. Telefon/Video-Call), in Textform (z.B. E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der KUNDE ein Angebot annimmt oder der ANBIETER die Beauftragung bestätigt.
2.3 Projektbezogene Kommunikation (Freigaben, Feedback, Abnahmen) kann per E-Mail erfolgen. E-Mail gilt als Schriftform, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2.4 Aufzeichnungen von Telefonaten oder Video-Calls erfolgen nur, wenn der ANBIETER den KUNDEN vorab darüber informiert und der KUNDE ausdrücklich zustimmt. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich Beweis- und Dokumentationszwecken.
2.5 Materialien, Projektlinks, Zugangsdaten oder Vorlagen, die der KUNDE im Rahmen des Projekts erhält, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht zur Durchführung des Projekts erforderlich ist (z.B. Weitergabe an die eigene Agentur oder IT des KUNDEN).
### 3. Leistungen, Leistungsänderungen und Subunternehmer
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Projektvertrag oder der Retainer-Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der ANBIETER die Erstellung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistungen im vereinbarten Stil, Umfang und Format.
3.2 Der ANBIETER erbringt die LEISTUNGEN unter Wahrung seiner Gestaltungsfreiheit. Die konkrete technische und kreative Umsetzung (z.B. Bildsprache, Schnittrhythmus, Anzeigengestaltung, Targeting-Ansatz innerhalb des vereinbarten Rahmens) liegt im pflichtgemäßen Ermessen des ANBIETERS, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
3.3 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter (insbesondere Sprecher, Sounddesigner, Fotografen, Illustratoren, Subunternehmer) zu bedienen.
3.4 **Kein Erfolgsversprechen:** Ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere übernimmt der ANBIETER keine Gewähr für Reichweite, Impressionen, Klicks, Klickraten, Conversions, Leads, Kosten pro Ergebnis (CPA/CPL), Return on Ad Spend (ROAS), Umsatz oder sonstige Kennzahlen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich gesondert garantiert. Die Erbringung der LEISTUNGEN ist eine Dienst- bzw. Werkleistung, kein Erfolg im Sinne dieser Kennzahlen.
### 4. Besondere Bestimmungen für Content-Produktion (Foto, Video, Text, Grafik)
4.1 Die inhaltliche Abstimmung (Ziel, Zielgruppe, Kernaussagen) erfolgt in der Regel vorab im Briefing.
4.2 Freigaben: Konzept, Script, Storyboard, Shotlist oder Textentwurf gelten – soweit vorgesehen – als verbindliche Grundlage für die Produktion. Nach Freigabe beginnende Produktionsphasen werden auf Basis der freigegebenen Version umgesetzt.
4.3 Rohmaterial und Projektdateien (z.B. RAW-Fotos, unbearbeitetes Videomaterial, Projektdateien, Layer, Source Files, Entwurfsdaten) sind von der Lieferung und Rechteübertragung **nicht** umfasst, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Geliefert werden die final bearbeiteten und ausgegebenen Dateien im vereinbarten Format.
4.4 Bei Foto- und Videoproduktionen mit abgebildeten Personen, fremden Locations, Marken oder geschützten Werken (Musik, Schriften, Stockmaterial) ist der KUNDE für das Vorliegen der erforderlichen Einwilligungen, Lizenzen und Genehmigungen verantwortlich, soweit er diese beistellt oder vorgibt; im Übrigen wird die Beschaffung gesondert vereinbart und verrechnet.
4.5 Die Rechteübertragung am finalen Werk erfolgt erst mit Bereitstellung der endgültigen Fassung und steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung (siehe Ziffer 8 und Ziffer 11).
### 5. Besondere Bestimmungen für Werbeanzeigen (Konzeption und Schaltung von Kampagnen)
5.1 Soweit der ANBIETER Werbeanzeigen für den KUNDEN schaltet oder betreut, erfolgt dies auf den Werbekonten und im Namen bzw. auf Rechnung des KUNDEN. Der KUNDE stellt dem ANBIETER die erforderlichen Zugänge (z.B. Business Manager, Ad Account, Pixel/Tracking, Seiten- und Profilrechte) rechtzeitig zur Verfügung und bleibt Inhaber dieser Konten.
5.2 **Werbebudget (Ad Spend):** Das Werbebudget ist nicht Bestandteil des Honorars des ANBIETERS, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Budget wird – je nach Vereinbarung – vom KUNDEN direkt an die Werbeplattform bezahlt oder dem ANBIETER vorab zur Verfügung gestellt. Eine Vorleistung von Werbebudget durch den ANBIETER erfolgt nicht.
5.3 **Plattformabhängigkeit:** Die Schaltung erfolgt über Drittplattformen, deren Richtlinien, Algorithmen, Preise und Entscheidungen außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS liegen. Der ANBIETER haftet nicht für Ablehnung oder Sperre von Anzeigen, Einschränkung, Sperre oder Löschung von Werbekonten, Reichweiten- oder Preisänderungen, Ausfälle oder sonstige Maßnahmen der Plattformbetreiber, sofern diese nicht auf vom ANBIETER zu vertretendem grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen.
5.4 **Werberechtliche Verantwortung des KUNDEN:** Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass die beworbenen Produkte, Dienstleistungen und insbesondere die werblichen Aussagen, Claims und Angaben rechtlich zulässig sind. Dies betrifft insbesondere das Lauterkeitsrecht (UWG), das Heilmittelwerbe- und Lebensmittelrecht (z.B. HWG, LMIV, Health-Claims-VO bei Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetik- und Functional-Beauty-Produkten), das Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht sowie plattformspezifische Werberichtlinien. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, beigestellte oder freigegebene Inhalte und Werbeaussagen rechtlich zu prüfen.
5.5 Vom KUNDEN freigegebene Anzeigen, Texte und Targeting-Vorgaben gelten als verbindlich. Änderungen an laufenden Kampagnen erfolgen nach Maßgabe der Mitwirkung des KUNDEN.
### 6. Mitwirkungspflichten des Kunden, Termine und Fristen
6.1 Der KUNDE stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung (z.B. Logos, Brand Guidelines, Produktinfos, Bildrechte, Claims, Werbekonten, Tracking-Zugänge).
6.2 Der KUNDE benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Feedback ist gesammelt und konsolidiert zu übermitteln.
6.3 Liefer- und Schalttermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
6.4 Fristen beginnen frühestens, wenn (i) der Vertrag zustande gekommen ist, (ii) die Vergütung vollständig gemäß Ziffer 8 bezahlt wurde und (iii) die erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Briefing-Inhalte vorliegen.
6.5 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine angemessen. Ein dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.
### 7. Feedbackschleifen, Änderungswünsche und Zusatzleistungen
7.1 Im Preis sind zwei (2) Feedbackschleifen je Liefergegenstand enthalten, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
7.2 Eine Feedbackschleife umfasst die einmalige Rückmeldung des KUNDEN zu einem gelieferten Zwischenstand innerhalb der vereinbarten Frist. Feedback muss gesammelt, nachvollziehbar und eindeutig formuliert sein.
7.3 Änderungswünsche nach Ausschöpfung der enthaltenen Feedbackschleifen werden als Zusatzleistungen nach Aufwand oder zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
7.4 Als kostenpflichtige Änderungen („Change Requests") gelten insbesondere: (i) Änderungen nach erfolgter Freigabe, die eine Neuproduktion, Re-Animation, einen Neuschnitt oder eine Neugestaltung erfordern, (ii) Änderungen der Kernbotschaft, Zielgruppe oder Storyline nach Freigabe, (iii) zusätzliche Anzeigenvarianten oder Kampagnen über den vereinbarten Umfang hinaus.
### 8. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug (Vorauszahlung)
8.1 **Vorauszahlung:** Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung zu 100% vor Projektstart fällig. Der Projektstart bzw. die Leistungserbringung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei laufenden Leistungen (Retainer) ist das Entgelt jeweils im Voraus für die kommende Abrechnungsperiode (z.B. monatlich) fällig; die Leistungserbringung der jeweiligen Periode setzt den Zahlungseingang voraus.
8.2 Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart sind.
8.3 **Leistungseinstellung bei Verzug:** Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, sämtliche LEISTUNGEN – einschließlich laufender Kampagnen, Content-Produktion und Auslieferungen – bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen bzw. nicht aufzunehmen, ohne dass dem KUNDEN daraus Ansprüche erwachsen. Hieraus resultierende Verzögerungen und Nachteile (z.B. Kampagnenunterbrechungen, Reichweitenverluste) gehen zu Lasten des KUNDEN. Gesetzliche Verzugszinsen und Mahnspesen bleiben vorbehalten.
8.4 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8.5 Fremdleistungen und Drittkosten (z.B. professionelle Sprecher, Stock-Material, Werbebudget, Lizenzen, Übersetzungen, Schriftlizenzen) werden – sofern beauftragt – im Angebot ausgewiesen, vorab zur Verfügung gestellt oder nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet.
### 9. Abnahme
9.1 Sofern die LEISTUNGEN werkvertraglichen Charakter haben, kann der ANBIETER nach Abschluss einzelner Teilleistungen eine Teilabnahme verlangen (z.B. Script, Storyboard, Schnittfassung, Anzeigenset).
9.2 Der KUNDE ist verpflichtet, gelieferte Zwischenstände und finale Lieferungen unverzüglich zu prüfen. Ergänzend gelten bei beiderseitigen unternehmensbezogenen Geschäften die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 378 UGB, soweit anwendbar.
9.3 Das Werk gilt als abgenommen, wenn der KUNDE nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich wesentliche Mängel rügt oder die Leistung produktiv nutzt, schaltet oder veröffentlicht.
9.4 Bei berechtigten Mängeln hat der ANBIETER das Recht zur Verbesserung oder Nachlieferung innerhalb angemessener Frist. Erst bei Fehlschlagen stehen dem KUNDEN die gesetzlichen Rechte zu, soweit zulässig.
### 10. Gewährleistung (B2B)
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte, soweit diese nicht abbedungen oder eingeschränkt werden dürfen.
10.2 Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung. Abweichungen, die durch nachträgliche Änderungen, Implementierungen oder Eingriffe durch den KUNDEN oder Dritte (einschließlich Plattformbetreiber) entstehen, sind ausgeschlossen.
10.3 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistungsfrist für Unternehmer auf 6 Monate ab Abnahme beschränkt.
### 11. Urheberrecht und Nutzungsrechte
11.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten oder erstellten Inhalte (Entwürfe, Konzepte, Fotos, Videos, Texte, Grafiken, Anzeigen) sind urheberrechtlich geschützt.
11.2 Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung (Ziffer 8).
11.3 Nach vollständiger Zahlung erhält der KUNDE ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den final gelieferten Werken für eigene Unternehmenszwecke (typisch: Website, Social Media, Ads, Präsentationen, Sales und Onboarding), sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
11.4 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, Marken, Logos, Screens oder sonstige Kennzeichen des KUNDEN ausschließlich zur Durchführung der LEISTUNGEN zu verwenden.
11.5 Sofern Drittmaterial verwendet wird (z.B. Stock-Musik, Stock-Grafiken, Fonts), gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Umfang der Nutzbarkeit kann durch diese Lizenzen begrenzt sein.
### 12. Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung
12.1 Der KUNDE ist für sämtliche von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Vorgaben, Produktangaben und Werbeaussagen verantwortlich und stellt sicher, dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind (Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Lauterkeits-, Heilmittelwerbe-, Lebensmittel-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht usw.). Der ANBIETER ist nicht zur rechtlichen Prüfung der Inhalte verpflichtet.
12.2 **Freistellung:** Der KUNDE stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich Abmahnungen, behördlicher Verfahren und gerichtlicher Klagen – frei, die aus der Nutzung, Veröffentlichung, Schaltung oder Bewerbung der vom KUNDEN bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Produkte und Werbeaussagen resultieren. Dies umfasst Ansprüche wegen Fotos, Videos, Texten und Werbeanzeigen sowie die angemessenen Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung. Der ANBIETER wird den KUNDEN über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren.
### 13. Haftung auf Schadenersatz
13.1 Der ANBIETER haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen, soweit gesetzlich zulässig.
13.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz.
13.3 Bei grober Fahrlässigkeit haftet der ANBIETER für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
13.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der ANBIETER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
13.5 Innerhalb der Grenzen der vorstehenden Bestimmungen ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie für nicht erreichte werbliche oder wirtschaftliche Kennzahlen (vgl. Ziffer 3.4) ausgeschlossen.
13.6 Der ANBIETER haftet nicht für Maßnahmen, Entscheidungen, Ausfälle oder Sperren von Werbeplattformen und sonstigen Drittanbietern (vgl. Ziffer 5.3), soweit diese nicht auf vom ANBIETER zu vertretendem grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen.
13.7 Die Haftung ist – soweit zulässig – der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts bzw. bei laufenden Leistungen auf das Netto-Entgelt der letzten zwölf (12) Monate begrenzt.
### 14. Datenschutz und Geheimhaltung
14.1 Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN bzw. seiner Ansprechpartner ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der DSGVO.
14.2 Soweit im Projekt eine Auftragsverarbeitung vorliegt (z.B. Zugriff auf Kundensysteme, Werbekonten oder Tracking mit personenbezogenen Daten), schließen die PARTEIEN auf Anforderung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
14.3 Die PARTEIEN verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
### 15. Referenznennung
15.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN als Referenz nennen und Ausschnitte, Standbilder oder Anzeigenbeispiele der erstellten Leistungen zu Portfolio- und Eigenmarketingzwecken verwenden (Website, Social Media, Pitch-Decks), sofern der KUNDE dem nicht vorab schriftlich widerspricht.
15.2 Vertrauliche Inhalte oder nicht veröffentlichte Produktdetails werden nur nach ausdrücklicher Freigabe verwendet.
### 16. Vertragsbeendigung, kein Storno, Projektpause
16.1 **Kein Storno, keine Rückerstattung:** Ein Storno bzw. eine einseitige Abbestellung des beauftragten Projekts durch den KUNDEN ist nicht vorgesehen. Mit der Beauftragung verpflichtet sich der KUNDE zur Zahlung der vollen vereinbarten Vergütung. Storniert oder bestellt der KUNDE dennoch ab, bleibt die gesamte Auftragssumme zur Zahlung fällig bzw. wird – im Falle bereits erfolgter Vorauszahlung – nicht rückerstattet. Der ANBIETER muss sich lediglich konkret nachweisbare ersparte Aufwendungen anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist (§ 1168 ABGB).
16.2 Laufende Leistungen (Retainer) können von beiden PARTEIEN unter Einhaltung der vereinbarten Frist (mangels Vereinbarung: zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode) schriftlich gekündigt werden. Ein unterjähriges Storno bzw. eine vorzeitige Beendigung einer bereits begonnenen Abrechnungsperiode ist nicht möglich; bereits im Voraus bezahlte Entgelte für laufende Perioden werden nicht rückerstattet.
16.3 Bei vom KUNDEN verursachter Projektpause von mehr als 14 Tagen (z.B. fehlendes Feedback, fehlende Unterlagen oder Zugänge) kann der ANBIETER (i) neue Termine nach Verfügbarkeit vergeben und (ii) den dadurch entstehenden Mehraufwand verrechnen.
16.4 Das Recht zur außerordentlichen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
### 17. Kein Widerrufsrecht (B2B)
17.1 Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern Verträge. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie im Verbrauchergeschäft besteht daher nicht.
### 18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
18.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Unternehmer ist Wien, Österreich (sachlich zuständiges Gericht), sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
18.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend), sofern nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese AGB für künftige Vertragsabschlüsse zu ändern. Bereits geschlossene Verträge bleiben davon unberührt.